AGB
Mongolei
AGB
mongolei-adendorf.de 2023
Dieselstr. 8
21365 Adendorf
04131 -3035888
https://www.mongolei-adendorf.de
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und
Veranstaltungsräumen und des Restaurants der Firma
Asiatisches Restaurant Mongolei Adendorf
GF.Liyong Xu
Dieselstr.8, 21365 Adendorf
(nachfolgend GF.Liyong Xu genannt) - zur Durchführung
von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen,
Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit
zusammenhängenden weiteren Leistungen und
Lieferungen GF.Liyong Xu
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu
Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen
Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung GF.Liyong Xu
wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit
der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss,-partner, Haftung,Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch GF.Liyong Xuzustande; diese sind die
Vertragspartner.
2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst
bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler
oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter
zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle
Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern GF.Liyong Xu eine
entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
GF.Liyong Xu haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wenn GF.Liyong Xu die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung GF.Liyong Xu
beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten
GF.Liyong Xu beruhen. Einer Pflichtverletzung GF.Liyong Xu
steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen GF.Liyong Xu auftreten, wird GF.Liyong
Xu bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering
zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, GF.Liyong
Xu rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines
außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.Alle
Ansprüche gegen GF.Liyong Xu verjähren grundsätzlich in
einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig
in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht
bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung GF.Liyong Xu beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. GF.Liyong Xu ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten
und von der GF.Liyong Xu zugesagten Leistungen zu
erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in
Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw.
üblichen Preise GF.Liyong Xu zu zahlen. Dies gilt auch für
von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen GF.Liyong Xu
an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von
Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung
vier Monate und erhöht sich der von GF.Liyong Xu
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so
kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen,
höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
4. Rechnungen GF.Liyong Xu ohne Fälligkeitsdatum sind
binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. GF.Liyong Xu ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist GF.Liyong Xu
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in
Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
GF.Liyong Xu bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten. GF.Liyong Xu ist berechtigt, jederzeit eine
angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur
mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung GF.Liyong Xu aufrechnen
oder mindern.IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit
GF.Liyong Xu geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung der Erfolgt diese nicht, so sind in
jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag
sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr
möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung
GF.Liyong Xu zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter
und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein
sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht
zusteht.
2. Sofern zwischen GF.Liyong Xu und dem Kunden ein
Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche GF.Liyong Xu auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber GF.Liyong Xu ausübt, sofern nicht ein Fall
gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche
vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist GF.Liyong Xu
berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des
entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei
jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der
Formel: Menüpreis der Veranstaltung und Teilnehmerzahl.
War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das
preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen
Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart,
so ist GF.Liyong Xu berechtigt, bei einem Rücktritt
zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem
Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt
85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl
in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern
3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis
frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in
der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt durch GF.Liyong Xu
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden
innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist die in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten
Veranstaltungsräumen vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage GF.Liyong Xu auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5
verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist GF.Liyong
Xu ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist GF.Liyong Xu berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
beispielsweise falls höhere
Gewalt oder andere von GF.Liyong Xu nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks,
gebucht werden; die GF.Liyong Xu begründeten Anlass zu
der
Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
GF.Liyong Xu in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich GF.Liyong Xu
zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2
vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt GF.Liyong Xu entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der VA-Zeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5%
muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn
GF.Liyong Xu mitgeteilt werden; sie bedarf der
schriftlichen Zustimmung der GF.Liyong Xu.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden
um maximal 5% wird von der bei der Abrechnung
anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen
wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich
5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den
vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden,
aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten
Aufwendungen zu mindern.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die
tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10%
ist GF.Liyong Xu berechtigt, die vereinbarten Preise neu
festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es
sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder
Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die GF.Liyong
Xu diesen Abweichungen zu, so kann die GF.Liyong Xu die
zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung
stellen, es sei denn, GF.Liyong Xu trifft ein Verschulden.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen
einer schriftlichen Vereinbarung mit GF.Liyong Xu In
diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der
Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit GF.Liyong Xu für den Kunden auf dessen
Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von
Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und
auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die
pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße
Rückgabe. Er stellt GF.Liyong Xu von allen Ansprüchen
Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des
Kunden unter Nutzung des Stromnetzes GF.Liyong Xu
bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die
Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder
Beschädigungen an den technischen Anlagen GF.Liyong Xu
gehen zu Lasten des Kunden, soweit die GF.Liyong Xu
diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung
entstehenden Stromkosten darf GF.Liyong Xu pauschal
erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung GF.Liyong Xu berechtigt,
eigene Telefon-, Telefax- und
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann
GF.Liyong Xu eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des
Kunden geeignete Anlagen GF.Liyong Xu ungenutzt, kann
eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an von GF.Liyong Xu zur Verfügung
gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen
werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen
können nicht zurückbehalten oder gemindert werden,
soweit GF.Liyong Xu diese Störungen nicht zu vertreten
hat.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch
persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant.
GF.Liyong Xu übernimmt für Verlust, Untergang oder
Beschädigung keine Haftung, auch nicht für
Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz GF.Liyong Xu Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die
Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine
vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser
Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den
brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist
GF.Liyong Xu berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis
nicht, so ist GF.Liyong Xu berechtigt, bereits eingebrachtes
Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen
möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und
Anbringung von Gegenständen vorher mit GF.Liyong Xu
abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände
sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu
entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf GF.Liyong Xu die
Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden
vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im
Veranstaltungsraum, kann GF.Liyong Xu für die Dauer des
Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung
berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.
X. Haftung des Kunden für Schäden
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle
Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter,
sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst
verursacht werden.
2. GF.Liyong Xu kann vom Kunden die Stellung
angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen,
Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Adendorf.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der
Sitz GF.Liyong Xu . Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand Lüneburg.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-
Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam
oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.